AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IMS Betonstahlschweißen Kleffel
Webseite: www.betonstahlschweissen.com
Stand: Februar 2026
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der IMS Betonstahlschweißen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Leistungen
- Der Auftragnehmer erbringt Schweißarbeiten an Betonstahl sowie damit verbundene Dienstleistungen gemäß DIN EN ISO 17660 und den jeweils geltenden technischen Regelwerken.
- Leistungsumfang, Ausführungsort und technische Spezifikationen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Angebote und Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
- Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und technische Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, nach Paragraf 13b UStG. Die Steuerschuldnerschaft geht auf dem Auftraggeber über.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig bereitgestellt werden.
- Der Auftraggeber gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen auf der Baustelle gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Ausführungsfristen
- Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch Dritte oder durch unzureichende Vorleistungen des Auftraggebers entstehen.
- Abnahme
- Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftliche Mängel rügt.
- Bei Teilabnahmen gelten die entsprechenden Regelungen.
- Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Weitere Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird nicht gehaftet, sofern gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Eine Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung vor vollständiger Zahlung erfolgt im Auftrag des Auftragnehmers.
- Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.