AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IMS Betonstahlschweißen Kleffel
Webseite: www.betonstahlschweissen.com
Stand: Februar 2026


  1. Geltungsbereich
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der IMS Betonstahlschweißen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  1. Leistungen
  2. Der Auftragnehmer erbringt Schweißarbeiten an Betonstahl sowie damit verbundene Dienstleistungen gemäß DIN EN ISO 17660 und den jeweils geltenden technischen Regelwerken.
  3. Leistungsumfang, Ausführungsort und technische Spezifikationen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

  1. Angebote und Vertragsabschluss
  2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
  4. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und technische Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  2. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, nach Paragraf 13b UStG. Die Steuerschuldnerschaft geht auf dem Auftraggeber über.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  5. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig bereitgestellt werden.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen auf der Baustelle gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften.
  4. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Ausführungsfristen
  2. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  3. Höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen angemessen.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch Dritte oder durch unzureichende Vorleistungen des Auftraggebers entstehen.

  1. Abnahme
  2. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftliche Mängel rügt.
  4. Bei Teilabnahmen gelten die entsprechenden Regelungen.

  1. Gewährleistung
  2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik.
  4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
  5. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Weitere Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Haftung
  2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird nicht gehaftet, sofern gesetzlich zulässig.
  5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  3. Eine Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung vor vollständiger Zahlung erfolgt im Auftrag des Auftragnehmers.

  1. Datenschutz
  2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

  1. Schlussbestimmungen
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.